- Noch nicht verbrauchter größerer Erhaltungsaufwand ist beim Einzelrechtsnachfolger nicht abzugsfähig
- Veräußerung des steuerfrei geerbten Familienheims innerhalb von zehn Jahren führt zur Nachversteuerung
- Nachzahlungszinsen sind bei freiwilliger Steuerzahlung vor Fälligkeit ab Zahlungseingang beim Finanzamt zu erlassen
08_2016
Aktuelle Themen im August 20162016-08-152016-09-19https://www.mosercollegen.de/wp-content/uploads/2016/06/Moser_Logo_140-1.jpgDr. Moser & Collegen Steuerberatungsgesellschaft mbhhttps://www.mosercollegen.de/wp-content/uploads/2016/06/Moser_Logo_140-1.jpg200px200px