ABSCHLUSS- UND STEUERERKLÄRUNGEN
Aus der von uns oder Ihnen erstellten Buchhaltung fertigen wir individuell auf Ihren Betrieb zugeschnittene Jahresabschlüsse. Die Auswertung von Nebenbetrieben und Betriebszweigabrechnungen können vereinbart werden. Individuelle Gewinnverteilungsabreden bei Gesellschaften werden berücksichtigt. Mit einem Erstellungsbericht entsprechen die Jahresabschlüsse den Anforderungen von § 18 KWG, so dass die formellen Vorraussetzungen für ein positives Rating durch die Bank erfüllt werden. Land- und Forstwirte erhalten den Jahresabschluss im aktuellen BMEL-Format.
Im Einzelnen:
- Sonderbilanzen (Eröffnungs-, Zwischen und Auseinandersetzungsbilanzen)
- Jahresabschlüsse nach Steuerrecht und Handelsrecht
- Einnahmeüberschußrechnungen
- Erläuterungsberichte
- Erstellung sämtlicher betrieblicher Steuererklärungen
- Einkommensteuererklärungen
- Erbschaftsteuererklärungen, Schenkungsteuererklärungen
- Prüfen von Steuerbescheiden und ggf. Einlegung von Einsprüchen bei der Finanzverwaltung
- Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
- Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten vor allen Finanzbehörden