• Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen
  • Vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude kann für die AfA-Bemessungsgrundlage maßgebend sein
  • Für Vorsteuerzwecke zu beachten: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen zum Unternehmen endet am 31. Mai

pdf04_2016

Beginnen Sie mit der Eingabe und drücken Sie Enter, um zu suchen