- Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers sind insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln wenn sie die
Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten
- der Zinslauf bei mehr als 50% nicht land- und forstwirtschaftlichen Einkünften für den Veranlagungszeitraum 2022 beginnt
am 01.09.2024
- ab dem 01.01.2025 sinkt der Durchschnittssatz für Landwirte auf 7,8 Prozent
08/2024
Aktuelle Themen im August 20242024-08-222024-09-27https://www.mosercollegen.de/wp-content/uploads/2016/06/Moser_Logo_140-1.jpgDr. Moser & Collegen Steuerberatungsgesellschaft mbhhttps://www.mosercollegen.de/wp-content/uploads/2016/06/Moser_Logo_140-1.jpg200px200px