• Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers sind insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln  wenn sie die
    Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten
  • der Zinslauf bei mehr als 50% nicht land- und forstwirtschaftlichen Einkünften für den Veranlagungszeitraum 2022 beginnt
    am 01.09.2024
  • ab dem 01.01.2025 sinkt der Durchschnittssatz für Landwirte auf 7,8 Prozent

08/2024

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