• Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die großenteils die Steuern betreffen. Viele
    davon stehen im Jahressteuergesetz 2024, das am 18.10.2024 im Bundestag und am 22.11.2024 im Bundesrat beschlossen
    wurde.
  • Regelungen aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz treten 2025 in
    Kraft, soweit nichts anderes genannt, am 01.01.2025 oder ab dem Veranlagungszeitraum 2025, z.B. die E-Rechnungspflicht
  • Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf enthält das Steuerfortentwicklungsgesetz noch die Steuerentlastungen bei den Einkommensteuertarifen 2025 und 2026 und die
    Kindergelderhöhungen.

01/2025

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