• für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2030 werden vom Arbeitsgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
    gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen (Elektro-)Fahrrads an den Arbeitnehmer steuerfrei gestellt
  • Entscheidung zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Haus
  • Entwurf des Gesetzes beschlossen, der eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen quer durch das Steuerrecht enthält

07/2024

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