- Bei doppelter Haushaltsführung kann Selbstständiger nur Kosten für eine 60m² Wohnung abziehen
- Aufwendungen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort abziehbar, wenn Herstellungskosten vorliegen
- Strafbefreiende Selbstanzeige nur bei Rückkehr zur Steuerehrlichkeit
09_2010
Aktuelle Themen im September 20102010-09-022015-12-02https://www.mosercollegen.de/wp-content/uploads/2016/06/Moser_Logo_140-1.jpgDr. Moser & Collegen Steuerberatungsgesellschaft mbhhttps://www.mosercollegen.de/wp-content/uploads/2016/06/Moser_Logo_140-1.jpg200px200px